Berufliche Orientierung- Praxiserfahrung für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung
Fax: +49.3691.7037230
Auf der Grundlage der ESF-Plus -Schulförderrichtlinie führen wir im Rahmen des Projektes "Berufliche Orientierung-Praxiserfahrungen" für Thüringer allgemeinbildende Schulen, Förderzentren und Gymnasien die "Berufsfelderkundung und Berufsfelderprobung" durch.
„Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus“.
1. Ausgangslage in Thüringen
Jugendliche mit einer Schwerbehinderung stehen am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt immer noch vor erheblichen Schwierigkeiten. Ihre Zugangschancen zu einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind durch verschiedene Barrieren eingeschränkt.
Bisherige Thüringer Erfahrungen haben gezeigt, dass frühzeitige und individuelle Förderung der unterschiedlichen Potenziale im Rahmen der Beruflichen Orientierung die berufliche Integration der Schüler auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern kann.
Berufsorientierung für Schüler mit Schwerbehinderung folgt den Vorgaben der 2013 in Kraft getretenen "Landesstrategie zur praxisnahen Berufsorientierung" (LSpBO)
So ist es ermöglicht, alle Schüler in die Berufliche Orientierung einzubeziehen, individuell-passfähige nachschulische Anschlussmöglichkeiten zu erarbeiten und frühzeitig auch Alternativen zu einer späteren Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu erschließen.
Eine derart gestaltete Berufliche Orientierung für Thüringer Schüler erhält damit einen individuellen Zuschnitt. Jeder Schüler wird in seiner Besonderheit wertgeschätzt und optimal zur Entfaltung seiner Potenziale gefördert und begleitet. Die Teilnahme an der Maßnahme steht grundsätzlich allen Schülern der Zielgruppe offen
Hierfür gelten das individuelle Wunsch- und Wahlrecht und der Grundsatz der Selbstbestimmung. Ein besonderes Auswahlverfahren auf der Grundlage spezieller Zugangskriterien findet nicht statt.
2. Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich an Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen:
- geistige Entwicklung,
- körperliche und motorische Entwicklung,
- Hören und
- Sehen.
Sie lernen an einem Förderzentrum oder im Gemeinsamen Unterricht an einer Regel -, Gesamt- oder Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium. Im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung betrifft dies die Schüler der Werkstufe.
Zu Beginn der Maßnahme müssen die Schüler eine anerkannte Schwerbehinderung bzw. eine Gleichstellung im Rahmen der Sondervorschrift des § 68, Abs. 4 SGB IX für die Dauer der Maßnahme haben.
Weitere Hinweise
Die Maßnahme richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen:
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Hören
- Sehen
Im Rahmen der Maßnahme können die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 bis zu 270 Zeitstunden jeweils an einem Praxistag pro Woche als Praxiserfahrung, sowohl beim Bildungsträger, als auch im Unternehmen nutzen. Die Maßnahme zielt auf die individuelle Vorbereitung und Begleitung des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit Schwerbehinderung von der Schule in die Arbeitswelt. Dabei bildet das Kompetenzprofil die Grundlage für die individuelle Gestaltung der Beruflichen Orientierung.
Angebotene Berufsfelder
1. Bauwesen, Architektur
2.2 Tourismus, Freizeit, Fremdsprachen, Dialogmarketing
2.3 Körperpflege, Hauswirtschaft
3. Elektro
5.1 Medizin, Psychologie, Pflegen und Therapie
5.2 Medizintechnik, Reha, Sport und Bewegung
10. Metall, Maschinenbau
12.2 Holz und Papier
12.3 Glas, Farben, Lacke, Kunststoffe mit den Schwerpunkten
14 Technik, Technologiefelder
15 Verkehr, Logistik, Transport
16.1 Wirtschaft und Sekretariat
Ansprechpartnerin:
Frau Christiane Tannert
Fon: +49 3691 70372-27
Fax: +49 3691 70372-30
Mail: christiane.tannert@sbh-nordost.de