Einstiegsbegleitung
Coaching in Beschäftigung gemäß §45Abs 1 S.1 Nr.5 SGB III bedeutet, dass Unterstützungen zur Entwicklung integrationsrelevanter sozialer und persönlicher Kompetenzen während der ersten Zeit der Beschäftigung fortgeführt werden.
Unser Ziel ist es, ein stabiles Beschäftigungsverhältnis in Zusammenarbeit mit Betrieb und Teilnehmer geschaffen zu haben. Dies ist eine gute Basis für ein langfristiges Arbeitsverhältnis und hilft, eine erneute Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Im Mittelpunkt stehen dabei
- Konfliktmanagement
- Unterstützung bei Behörden und Ämtern
- Einbindung der Sozialträger
- Anbahnung möglicher fachlicher Unterstützungen
- Weiterführende aufsuchende Arbeit (Einbeziehung der Lebenspartner)
- Mobilitätsfragen
Dazu vereinbart der Sozialpädagoge mit dem Kunden Einzelgespräche und initiiert Gesprächsrunden mit den Mitarbeiter(n) des Betriebes.
Unsere Einstiegsbegleitung orientiert sich sowohl an
- den individuellen Voraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten der Kunden als auch an
- den Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Betriebe.
Dabei ist unser Fokus sowohl auf berufliche wie auf private und betriebliche Aspekte gerichtet. Alle drei Bereiche sind für die Etablierung in der neuen Berufs- und Lebenssi-tuation maßgeblich.