Weiterbildung finanzieren
Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung beraten und schulen wir Weiterbildungsinteressierte. Da Weiterbildung sich lohnt, aber auch ihren Preis hat, gibt es unterschiedliche finanzielle Fördermöglichkeiten, die Sie nutzen können.
Wir geben Ihnen an dieser Stelle einen Überblick zu diesem Thema.
1. Fördermöglichkeiten der EU
Die allgemeine und berufliche Bildung wird im Rahmen des Programms Erasmus+ durch die Europäische Union in den Jahren 2014 bis 2020 gefördert. Ein Schwerpunkt des Programms ist unter anderem:
- Die Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen, insbesondere Studierenden, Berufsschülern, Auszubildenden, Schülern und Lehrpersonal.
Sämtliche Informationen zu Erasmus+ finden Sie [hier]. Mehr Informationen über unser Angebot im Rahmen von Erasmus+ erhalten Sie [hier].
2. Fördermöglichkeiten vom Bund
Berufliche Weiterbildung wird vom Bund finanziell unterstützt. Von verschiedenen Stipendien über Bildungsgutschein und Bildungsprämie ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, bei den Kosten für berufsbezogene Weiterbildungen Zuschüsse zu beantragen. Hier haben wir Ihnen eine Auflistung der Förderprogramme zusammengestellt.
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium ist ein Programm der Begabtenförderung und unterstützt finanziell das Erststudium von besonders talentierten Fachkräften mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens zweijähriger Praxiserfahrung.
Die genauen Voraussetzungen, die Leistungen und die Dauer dieses Stipendiums finden Sie [hier].
Weiterbildungsstipendium
Im Rahmen des Förderprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt es die Möglichkeit, sich für das Weiterbildungsstipendium zu bewerben. Das Programm richtet sich an besonders engagierte Fachkräfte, die nicht älter als 25 Jahre sind; in bestimmten Fällen können weitere drei Jahre angerechnet werden. Gefördert wird eine fachbezogene berufliche Weiterbildung. Die Leistungen dieses Förderprogramms, die Voraussetzungen und die Bewerbungsmöglichkeiten finden Sie [hier].
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt und fördert berufliche Weiterbildung für Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Beschäftigte, denen eine Kündigung bevorsteht.
Der Arbeitsberater der Arbeitsagentur an ihrem Wohnort bewilligt den Bildungsgutschein, wenn er eine Weiterbildung in Ihrem Fall für nötig hält.
Details zu den Voraussetzungen und der Einlösung des Bildungsgutscheins finden Sie [hier]. Den Ansprechpartner Ihrer Arbeitsagentur vor Ort finden Sie [hier].
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt. Er dient der Förderung der beruflichen Eingliederung von Arbeits- und Ausbildungssuchenden.
Den Ansprechpartner Ihrer Arbeitsagentur finden Sie [hier]
Bildungsprämie
Im Rahmen des Bundesprogramms ,Bildungsprämie‘ fördert der Bund Erwerbstätige bei Investitionen in Bildung und Weiterbildung. Gefördert werden Weiterbildungsinteressierte mit einem Prämiengutschein oder mit einem Spargutschein. Die genauen Förderungsvoraussetzungen und -leistungen und die zuständige Stelle für ihr Beratungsgespräch finden Sie [hier]. Mit einem Vorab-Check können Sie direkt online prüfen, ob Sie einen Prämiengutschein erhalten können.
Aufstiegs-Bafög („Meister-Bafög“)
Das Aufstiegs- oder auch Meister-Bafög fördert die berufliche Aufstiegsfortbildung. Gefördert werden Handwerker und andere Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung verfügen. Neben einem Zuschuss zum monatlichen Lebensunterhalt gibt es in diesem Programm die Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen zu beantragen. Sämtliche Informationen zu den Voraussetzungen, Leistungen und dem Antragsverfahren finden Sie [hier].
Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an alle Beschäftigten, unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße. Durch das Gesetz werden ihnen neue Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnet und finanziert, wenn sie sich für den digitalen Wandel in der Arbeitswelt fit machen möchten. Durch das Qualifizierungschancengesetz können Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern die Weiterbildungskosten in voller Höhe von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen. Bei einer Betriebsgröße von zehn bis 250 Beschäftigten werden 50 Prozent der Kursgebühren übernommen, bei noch größeren Firmen bis zu 25 Prozent. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesagentur für Arbeit an den Lohnfortzahlungen, die Beschäftigte erhalten, wenn sie eine Weiterbildung machen. Auch Selbständige können sich zu Weiterbildungsmöglichkeiten beraten lassen. Zentraler Ansprechpartner sind die Arbeitsagenturen vor Ort.
3. Fördermöglichkeiten vom Land
Neben den Fördermöglichkeiten vom Bund gibt es auch einige Fördermöglichkeiten für berufsbezogene Weiterbildungen vom Land. Die Art der Förderung variiert je nach Bundesland.
Brandenburg: Bildungsscheck
Das Land Brandenburg unterstützt Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Brandenburg haben mit Zuschüssen für Weiterbildungen. Der genaue Förderungsumfang und weitergehende Informationen finden Sie [hier]. Ansprechpartner für die Antragsstellung ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Bremen: Weiterbildungsscheck
Der Bremer Weiterbildungsscheck richtet sich an Beschäftigte ohne -oder mit nicht mehr verwertbarem- Berufsabschluss, an Arbeitslose ohne Leistungsanspruch und an kleine Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen und Nachqualifizierungen, die zum Berufsabschluss führen sollen. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Zielgruppe und Weiterbildung. Genauere Informationen finden Sie [hier] und [hier]. Die jeweilige Beratungs- und Ausgabestelle finden Sie [hier].
Hamburg: Weiterbildungsbonus
Das Projekt ,Hamburger Weiterbildungsbonus‘ richtet sich an Menschen, die in Hamburg leben oder arbeiten. Die Weiterbildungskosten werden für Arbeitnehmer(innen) und Selbständige zur Hälfte, in Ausnahmefällen sogar vollständig, übernommen. Neben beruflichen Weiterbildungen werden auch Coachings gefördert. Weitere Informationen und die Kontakdaten zur Antragsstellung finden Sie [hier].
Hessen: Qualifizierungsscheck
Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen, die keinen Berufsabschluss oder ihren erlernten Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausgeübt haben, fördert das Land Hessen mit dem Qualifizierungsscheck. Bezuschusst werden 50% der Teilnahme- und Prüfungsgebühren einer Weiterbildung bis zu einer Höhe von 4.000 Euro. Ausgestellt wird der Qualifizierungsscheck von Weiterbildung Hessen e.V. nach einer ausführlichen Beratung. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und dem Leistungsumfang des Qualifizierungsscheck finden Sie [hier].
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
Der Bildungsscheck ist ein finanzieller Zuschuss von 50% für berufliche Weiterbildungen von Beschäftigten, Berufsrückkehrern und Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten in NRW. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen. Weitere Informationen dazu finden Sie [hier]. Die Beratung und die Ausstellung des Bildungsschecks übernimmt die Bildungsberatungsstelle an Ihrem Wohnort. Welche das ist, finden Sie [hier].
Rheinland-Pfalz: QualiScheck
Der QualiScheck fördert die berufsbezogene Weiterbildung von Arbeitnehmern mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist einkommensabhängig und beträgt maximal 500 Euro. Ziel dieser Förderung ist eine Qualifizierung zur bisherigen Berufsausbildung um den Erhalt der Beschäftigung zu sichern. Weitere Informationen zum QualiScheck und Ansprechpartner bei Fragen finden Sie [hier]. Das Antragsformular als Download finden Sie [hier].
Sachsen: Weiterbildungsscheck
Der Weiterbildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Azubis und Berufsfachschüler ab 18 Jahren, Arbeitslose und Berufsrückkehrer mit Hauptwohnsitz in Sachsen sowie an Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Das Ziel ist die individuelle berufliche Weiterentwicklung von Fachkräften und damit die Sicherung von Beschäftigung. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Zielgruppe und liegt bei einem Zuschuss von 50% bis 80% der Kurskosten und der Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie: Zusätzlich zu dem Förderantrag müssen Sie drei inhaltlich und preislich vergleichbare Angebote einer Weiterbildung bei der zuständigen Förderbank (SAB) einreichen. Weitere Informationen und Antragsformulare für Privatpersonen finden Sie [hier]. Weitere Informationen und Antragsformulare für Betriebe finden Sie [hier].
Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt
Mit dem Programm ,Weiterbildung direkt‘ fördert das Land Sachsen-Anhalt Weiterbildungen von Arbeitnehmern mit einem monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro, Arbeitslose ohne Leistungsanspruch und Zusatzqualifikationen von volljährigen Berufsfachschülern und Auszubildenden sowie Selbständige und Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Die Höhe der Zuschüsse für Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen liegt zwischen 40% und 90% richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der Zielgruppe. Weitere Informationen und die Kontaktdaten zu den Ansprechpartnern finden Sie für Privatpersonen [hier] und für Selbständige und Unternehmen [hier].
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Beschäftigte, Auszubildende, Freiberufler und Inhaber von Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern mit dem Weiterbildungsbonus. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen mit einem Zuschuss von 50% für die Seminarkosten, die 2.000 Euro nicht übersteigen dürfen. Die restlichen Kosten übernimmt der Arbeitgeber. Bewilligungsbehörde für dieses Förderprogramm ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Weitere Informationen und Antragsformulare zum Downloaden finden Sie [hier].
Thüringen: Weiterbildungsscheck
Den Weiterbildungsscheck können sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Thüringen erhalten, die Förderung ist allerdings einkommensabhängig. Gefördert werden Vorhaben zur individuellen Weiterbildung bis zu 500 Euro. Ansprechpartner ist die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen. Weitergehende Informationen zum Weiterbildungsscheck finden Sie [hier]. Das Antragsformular und verschiedene Merkblätter zum Downloaden finden Sie [hier].
4. Finanzierungen durch den Arbeitgeber
Von einer berufsbezogenen Weiterbildung eines Mitarbeiters profitiert oftmals das ganze Unternehmen. Daher unterstützen viele Arbeitgeber berufliche Qualifizierungen ihrer Beschäftigten und finanzieren diese ganz oder zumindest teilweise. - Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber einfach darauf an!
In einigen Bundesländern können Unternehmen für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten auch finanzielle Zuschüsse vom Land beantragen.
Zuschüsse vom Land für Unternehmen
In folgenden Bundesländern werden Unternehmen finanziell für berufsbezogene Weiterbildungen ihrer Arbeitnehmer bezuschusst:
- Bayern: Qualifizierung von Erwerbstätigen
- Berlin: IQ Handwerk
- Brandenburg: Weiterbildung in Unternehmen und Vereinen
- Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsscheck für Unternehmen
- Niedersachsen: Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)
- Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
- Sachsen: Weiterbildungsscheck - betrieblich
- Thüringen: Anpassungsqualifizierung
Bildungsurlaub
Neben individuellen Absprachen mit dem Arbeitgeber gibt es in einigen Bundesländern auch noch die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Mitarbeiter selbst. Allerdings hat er einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für einen bestimmten Zeitraum bei laufender Lohnzahlung, um an den Weiterbildungen teilnehmen zu können. Eine Übersicht über alle Bundesländer, in denen Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub haben, finden Sie [hier].
5. Finanzierung durch Kredite
Falls Sie nicht zu den Anspruchsberechtigten für die verschiedenen Förderprogramme gehören und die Kosten Ihrer Weiterbildung selber tragen müssen, können Sie einen Kredit dafür aufnehmen. Neben einem gewöhnlichen Ratenkredit, den Sie mit Ihrer Bank vereinbaren können, gibt es noch andere Kredittypen, die möglicherweise günstiger für Sie ausfallen.
Bildungskredit
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung vergibt zinsgünstige Kredite für Erst-, Zweit- und auch Folgeausbildungen. Diesen Kredit erhalten Schüler und Studierende in beruflicher Weiterbildung oder Umschulung. Die Antragstellung erfolgt online. Die Kreditvergabe ist unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners. Alle Informationen dazu finden Sie [hier].
Rahmenkredit
Manche Banken bieten sogenannte Rahmen- bzw. Abrufkredite an. Für einen Rahmenkredit eröffnen Sie bei Ihrer Bank ein Kreditkonto mit einem festgelegten Kreditrahmen. Nun können Sie dieses Geld im Bedarfsfall abrufen, ähnlich wie bei einem Dispokredit. Der Vorteil zum Dispokredit besteht darin, dass die Zinsen günstiger ausfallen. Anders als bei einem Ratenkredit kann sich der Zinssatz allerdings während der Laufzeit verändern. Genauere Informationen zu diesen Thema finden Sie [hier].
6. Steuern sparen
Die Kosten für Ihre Weiterbildung können Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen. Sowohl die Kursgebühren als auch Reise- und Übernachtungskosten, Fachliteratur und Schreibmaterial sowie Kreditzinsen und -gebühren sind steuerlich absetzbar. Für Arbeitnehmer werden diese Kosten als Werbungskosten geltend gemacht. Für Selbständige sind diese Kosten gewinnmindernde Betriebsausgaben.