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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren 2020

Ab 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft und damit verbunden das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Ab dann soll nicht nur der Weg für Fachkräfte aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten möchten, erleichtert werden, sondern auch für Unternehmen, die diese Fachkräfte einstellen möchten.

Ab 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft und damit verbunden das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Ab dann soll nicht nur der Weg für Fachkräfte aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten möchten, erleichtert werden, sondern auch für Unternehmen, die diese Fachkräfte einstellen möchten. So soll die Dauer vom Verwaltungsverfahren bis hin zum Visum deutlich verkürzt werden. Der Ablauf für Arbeitgeber sieht ab März wie folgt aus:

  1. Unternehmen schließen eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde. Diese beinhaltet die Bevollmächtigung und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und aller beteiligten Behörden und eine Beschreibung der weiteren Abläufe inklusive Fristen.
  2. Die Ausländerbehörde unterstützt Unternehmen während des Verfahrens und holt die Zustimmung der Agentur für Arbeit ein.
  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung und veranlasst einen Termin für den Antrag des Visums innerhalb von drei Wochen.
  4. Nach dem Antrag des Visums wird innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung getroffen.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist für die Unternehmen kostenpflichtig. So fallen eine Gebühr von 411 € für das Verfahren, 75 € für das Visum und weitere Gebühren für die Anerkennung der ausländischen Qualifikation an.