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Flurförderschein - Modul 1: Erwerb des Flurförderscheins

Viele Unternehmen, die Personal für den Bereich Verkehr/Logistik suchen, erwarten, dass die Bewerberinnen und Bewerber über einen „Führerschein für Flurförderzeuge“ (Staplerschein) verfügen. Aber auch in Großhandelsmärkten und im Einzelhandel (z.B. in Baustoffmärkten oder Gartenzentren) ist es erfahrungsgemäß häufig von Vorteil, wenn man als Bewerber oder Bewerberin den Flurförderschein vorweisen kann.

Viele Unternehmen, die Personal für den Bereich Verkehr/Logistik suchen, erwarten, dass die Bewerberinnen und Bewerber über einen „Führerschein für Flurförderzeuge“ (Staplerschein) verfügen. Aber auch in Großhandelsmärkten und im Einzelhandel (z.B. in Baustoffmärkten oder Gartenzentren) ist es erfahrungsgemäß häufig von Vorteil, wenn man als Bewerber oder Bewerberin den Flurförderschein vorweisen kann.

Wir vermitteln Ihnen die notwendigen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erhalten Sie die Berechtigung zum Führen von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001 (Staplerschein).

 

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Praktische Ausbildung
  • Theoretische und praktische Prüfung

Dauer

2 Tage / 16 Unterrichtseinheiten

Optional kann eine 3-wöchige betriebliche Lernphase (Praktikum) absolviert werden.

 

Die Teilnahme kann mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden.