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Gesundheit Sprache-Beruf-Integration

Berufssprchkurse mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen – akademische Heilberufe

Die Beherrschung der deutschen Sprache, die Kommunikation mit Patienten, Kunden, Angehörigen, Kollegen und Mitarbeitern im Krankenhaus, in der Praxis oder in Apotheken ist, neben der fachlichen Kompetenz, die wichtigste Voraussetzung einer erfolgreichen Arbeit, eines erfolgreichen Einsatzes eines medizinisch ausgebildeten Akademikers (m/w/d).

In diesem Spezialmodul der berufsbezogenen Sprachförderung werden Sie sowohl sprachlich auf das Alltagsleben mit allen kulturellen Besonderheiten in Deutschland vorbereitet als auch auf die verbale und schriftliche Kommunikation mit Patient*innen, Kund*innen, Angehörigen, Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen.

 

Inhalte

Vermittelt werden medizinische Fachsprachkenntnisse auf dem Niveau C1 (GER). Außerdem erfolgt eine Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung, die ausländische Ärztinnen und Ärzte vor der Ärztekammer ablegen müssen.

Sie erwerben die dafür erforderlichen allgemein- und fachsprachlichen Kompetenzen unter Berücksichtigung der zahnmedizinischen Fachterminologie.

Das Ziel ist sowohl der Erwerb der jeweiligen sprachlichen Kompetenzen für das Bestehen einer Fachsprachprüfung auf dem Niveau C1 (GER) für die Erlangung der Approbation als auch die sprachliche Vorbereitung auf den Berufsalltag.

 

die Kursinhalte im Überblick:

  • Anamneseerhebung
  • Patientenaufklärung
  • Patientenvorstellung
  • Arztbrief/Dokumentation

 

Dauer / Stundenumfang

Für die Hinführung zur Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) sind mindestens 400 UE und höchstens 600 UE vorgesehen.

 

Zielgruppe

Das Spezialmodul richtet sich an ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland in ihrem Beruf tätig sein möchten.

 

Teilnahmevoraussetzungen

  • Zertifikat Deutsch Niveau B2 (GER)
  • Nachweise eines abgeschlossenen Studiums der Medizin
  • Verpflichtungs- / Berechtigungsschein des Jobcenters / der Agentur für Arbeit
  • bereits eingeleitetes Anerkennungsverfahren

Einen Berechtigungsschein für das Spezialmodul erhalten Sie über das zuständige Jobcenter oder die Agentur für Arbeit, wenn Sie ...

... die Aufnahme einer Tätigkeit als Ärztin/Arzt anstreben,

... im Rahmen der Anerkennung Ihres Berufes  beabsichtigen, bei der jeweiligen Landesbehörde einen Antrag auf Approbationserteilung zu stellen.