Förderung von Deutschkursen für Flüchtlinge, Deutschkurse für Flüchtlinge (DfF)
Koordinierungsstelle für die Landkreise DahmeSpree, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus
Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
In Brandenburg werden vier regionale Koordinierungsstellen eingerichtet, die Sie dabei beraten, wo Sie einen Einstufungstest machen können und die den Überblick haben, wo und wann die nächsten Sprachkurse stattfinden.
Wir sind eine der 4 Koordinierungsstellen.
Was bietet das Programm?
Mit diesem Programm wird die Teilnahme von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern an Integrationskursen gefördert. Sie können qualifiziert Deutsch lernen und einen offiziell anerkannten Sprachtest auf dem Niveau A2-81 machen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, können nicht teilnehmen.
Wer kann an dem Programm teilnehmen?
- Personen mit Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG
- Personen mit einer Duldung nach § 60 a AufenthG
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23.1, und § 25.5
- AufenthG im Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In welchem Umfang kann Deutsch gelernt werden?
Der Sprachkurs besteht aus bis zu 600 Stunden, die in 6 Modulen von jeweils 100 Stunden besucht werden können. Mit welchem Modul begonnen werden sollte, stellt der Kursträger mit einem Test vor Kursbeginn fest. Zum Abschluss kann ein Sprachtest auf den Stufen
A2-B1 abgelegt werden.
Was wird gefördert?
Fahrtkosten pauschal in Höhe von 18 Euro in den kreisfreien Städten und 39 Euro in den Landkreisen. Ein Einstufungstest vor Beginn des Sprachkurses, mit dem die richtige Einstufung in einen Kurs festgestellt wird. Ein Abschlusstest auf dem Sprachniveau A2-B 1.
Hinweise:
Kinderbetreuungskosten können nicht übernommen werden. Die Teilnahme am Deutschkurs ist kostenlos.
Wer führt die Kurse durch?
Die Kurse werden durch die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zertifizierten Integrationskursträger im gesamten Land Brandenburg durchgeführt
Was muss ich tun, um an einem Sprachkurs teilzunehmen?
Wenn Sie die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, können Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Gemeinschaftsunterkünften und Beratungsstellen helfen, in der Nähe die richtigen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zu finden. Für eine Anmeldung nehmen Sie Ihr Aufenthaltsdokument von der Ausländerbehörde und den Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit.