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Ausbildung und jährliche Unterweisung für Kranführer

Gut ausgebildete Kranführer verursachen weniger Unfälle und damit kommt es auch zu weniger Personalausfällen. Laut Gesetzgeber (§ 12 Arbeitsschutzgesetz) benötigen diese eine jährliche Unterweisung.

Gut ausgebildete Kranführer verursachen weniger Unfälle und damit kommt es auch zu weniger Personalausfällen.

Laut Gesetzgeber (§ 12 Arbeitsschutzgesetz)  benötigen diese eine jährliche Unterweisung.

Die SBH Nordost GmbH unterweist Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nur 4 Trainingsstunden. Damit erfüllt sie die Vorgaben der DGUV Vorschriften 1 und 68, des DGUV Grundsatzes 308-001 sowie der BetrSichV und des Arbeitsschutzgesetzes.

Die jährliche Unterweisung für Kranführer bringt die Teilnehmer und Teilnehmerinnen auf den neusten Wissensstand und erinnert sie an die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen, die sie im Umgang mit dem Flurförderzeug ergreifen müssen.
Nach der Statistik der DGUV geschahen in 2016 insgesamt 831 Arbeitsunfälle mit Kranen und deren Lasten bezogen auf Flurfördereinrichtungen in Unternehmen. Das sind insgesamt 32,8% aller Unfälle. Beugen Sie deshalb einen  im Schadensfall vor und schulen sie Ihre Mitarbeiter. 

Mit dem abschließenden Zertifikat, das Sie für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten, sind Sie bei der nächsten berufsgenossenschaftlichen Prüfung oder im Schadensfall auf der sicheren Seite.

Inhalte

  • Allgemeine und rechtliche Grundlagen
  • Hintergrund der jährlichen Unterweisung
  • Gesetzliche Änderungen
  • Sicherheit des Kranführers
  • Der Lastschwerpunkt und die Standsicherheit
  • Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Gefahren im Umgang mit Kranen
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Unfallanalyse im eigenen Betrieb
  • Technische Neuerungen

Die Inhalte können auch individuell angepasst werden und mit spezifischem Bezug auf Ihren Betrieb gestaltet werden.

Dauer

  • 8 Unterrichtseinheiten (Ausbildung Kranführer)
  • 4 Unterrichtseinheiten (jährliche Unterweisung)