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Modulare Maßnahme nach § 45 SGB III zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung am Arbeitsmarkt

Ziel der Maßnahme nach §45 SGB III ist das Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie die Stabilisierung der Beschäftigung.

Die „modulare Maßnahme nach § 45 SGB III zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung am Arbeitsmarkt“ ist modular am individuellen Bedarf der Teilnehmenden ausgerichtet.

Ziel der Maßnahme ist das Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie die Stabilisierung der Beschäftigung.

Innerhalb der Maßnahme sollen dabei die unterschiedlichen persönlichen Ausgangslagen Berücksichtigung finden und die Teilnehmenden am jeweiligen individuellen Entwicklungsstand
„abgeholt“ werden.

Inhalte

  • Modul 1 (max. 90 UE): Standortbestimmung – Der erste Schritt
  • Modul 2 (max. 320 UE): Aktivierungshilfen/Sozialpädagogische Begleitung
  • Modul 3 (max. 60 UE): Individuelle Lösungsstrategien für das systemische Coaching
  • Modul 4 (max. 80 UE): Bewerbungsmanagement
  • Modul 5 (max. 32 UE): JobIMPULS-Methode
  • Modul 6 (max. 320 UE): Berufsfelderprobung / berufliche Kenntnisvermittlung mit optionalem Praktikum (max. 240 UE)
  • Modul 7 (104 UE): Stabilisierung der Beschäftigung / Nachbetreuung

Die Maßnahme schließt mit einer Teilnahmebescheinigung ab.