Regelfortbildungen nach § 43b SGB XI
Die regelmäßige Fortbildung laut den gesetzlichen Vorgaben für Betreuungskräfte gemäß § 43b SGB XI umfasst mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme. Wir bieten Ihnen dieses Fortbildungen an.
Die regelmäßige Fortbildung laut den gesetzlichen Vorgaben für Betreuungskräfte gemäß § 43b SGB XI umfasst mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme. Wir bieten Ihnen dieses Fortbildungen an.
Die Lebensqualität zu betreuender Menschen ist untrennbar mit der Pflege- und Betreuungsqualität verbunden. Pflege- und Betreuungsqualität schließt Fürsorge ein. Eine gute Lebensqualität ist das wesentliche Ergebnis von Pflege- und Betreuungsleistungen.
Ziel
- Nachqualifizierung für Betreuungskräfte nach §43b gemäß den „Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte“
- Auffrischung und Vertiefung des vermittelten Wissens der Betreuungstätigkeit
- Reflektion der beruflichen Praxis
- Betreuung alter Menschen mit Demenz in enger Zusammenarbeit mit Pflegekräften zu weiter verbessern
- Bewohner/-innen individuell weiter bei ihren Anliegen zu unterstützen und ihnen als Ansprechpartner zu Verfügung zu stehen