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Teilqualifizierung Fachkraft im Gastgewerbe (m/w/d) - TQ 2

Sie möchten sich für eine abwechslungsreiche Tätigkeit als Fachkraft im Gastgewerbe (m/w/d) qualifizieren? Mit unseren Teilqualifikationen (TQ) haben Sie die Möglichkeit, grundlegende Kompetenzen und Kenntnisse in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu erwerben. Jede einzelne TQ ist sowohl ein Schritt in Richtung Berufsabschluss als auch einzeln am Arbeitsmarkt nutzbar, weil sie notwendige Kompetenzen für das jeweilige betriebliche Einsatzfeld umfasst.

Sie möchten sich für eine abwechslungsreiche Tätigkeit als Fachkraft im Gastgewerbe (m/w/d) qualifizieren? Mit unseren Teilqualifikationen (TQ) haben Sie die Möglichkeit, grundlegende Kompetenzen und Kenntnisse in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu erwerben.

Mit der TQ 2 „Küche“ erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die Aufgaben und Arbeitsabläufe im Küchenbereich. Sie erwerben die erforderlichen Qualifikationen, um einfache Speisen vor- und zuzubereiten sowie anzurichten und zu präsentieren. In der TQ 2 werden unter anderem folgende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt:

  • Vorbereiten und Bereitstellen von Rohstoffen und Produkten zur Speisenzubereitung
  • Planen von Arbeitsabläufen
  • Vor- und Zubereiten einfacher Speisen mittels verschiedener Arbeitstechniken und Garverfahren
  • Portionieren und Anrichten von Speisen und Produkten
  • Vorbereiten, Kontrollieren und ggf. Auffüllen von Buffets und Stationen
  • Reinigen der benutzten Geräte und Bedarfsgegenstände nach den geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
  • ökologischer Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln

Die TQ 2 dauert ca. 3 Monate und schließt mit einer Kompetenzfeststellung durch die zuständige Kammer ab. Voraussetzung für die TQ 2 ist die erfolgreich absolvierte TQ 1, wenn Sie an der Zwischenprüfung (nach TQ 4) teilnehmen möchten.

Anschlussmöglichkeiten:

  • TQ 3 - Service
  • TQ 4 - Warenwirtschaft
  • TQ 5 - Wirtschaftsdienst

Nach erfolgreichem Abschluss aller sechs TQ sind Sie darüber hinaus berechtigt, an der Externenprüfung der zuständigen Kammer zum Erwerb des Berufsabschlusses "Fachkraft im Gastgewerbe (m/w/d)" teilzunehmen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung wird nach den erfolgreich absolvierten TQ 1 bis 4 empfohlen.