Überbetriebliche Umschulung (§51 SGB IX)
Unsere rehaspezifischen überbetrieblichen Umschulungen richten sich an Rehabilitand*innen, die aufgrund ihrer Behinderung einen besonders intensiv ausgeprägten Förder- und Unterstützungsbedarf hinsichtlich der Bewältigung von fachlichen und überfachlichen Herausforderungen im Rahmen einer Umschulung und der Integration in den Arbeitsmarkt aufweisen. Dabei ist dieses Angebot nicht auf die besonderen Belange von Personen mit einer Sinnesbehinderung oder einer schweren körperlichen Gehbehinderung spezialisiert.
Wir richten die individuelle Förderung der Umschüler*innen am Ziel der Integration aus.
Neben der beruflichen Qualifikation bildet die ganzheitliche Kompetenzentwicklung ein zentrales Element unserer Umschulungen, um neben der Teilhabe am Arbeitsleben auch die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.
Die Steigerung der Leistungsfähigkeit und Leistung bildet den zentralen Bezugspunkt unserer methodisch-didaktischen Umsetzung der Ausbildungen.
Der Aufbau von personen- und umweltbezogenen Förderfaktoren und der Abbau von entsprechenden Barrieren stellt dabei die notwendige Bedingung zur gezielten Förderung der Leistungsfähigkeit und Leistung dar.