Das neue Aufstiegs-BAföG: Alle Änderungen auf einen Blick
Bessere Leistungen, erweiterte Förderung, weniger Bürokratie: Zum 01. August 2016 sind grundlegende Änderungen der Aufstiegsförderung in Kraft getreten. So ist es jetzt möglich, den Förderantrag direkt online zu stellen. Unter anderem steigt der maximale Unterhaltsbeitrag im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschußanteile werden ebenfalls erhöht.
Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wurde von 113 Euro auf 130 Euro erhöht.
Mit einem „Attraktivitätspaket Meisterstück“ wurde die Förderung der Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt auf bis zu 2.000 Euro erhöht (bisher 1.534 Euro) und ein Zuschussanteil (von 40 Prozent) erstmals eingeführt.
Der mögliche Erlass des restlichen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung wurde von 25 auf 40 Prozent erhöht.
Der Basisvermögensfreibetrag wurde von 35.800 Euro auf 45.000 Euro erhöht; die Erhöhungsbeträge hierauf für den Ehepartner und je Kind von 1.800 Euro auf 2.100 Euro.
Die Einkommensfreibeträge im AFBG sind bereits mit dem 25. BAföGÄndG für Teilnehmende von 255 Euro auf 290 Euro, für Ehepartner von 535 Euro auf 570 Euro und je Kind von 485 Euro auf 520 Euro erhöht worden.
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