Integration von Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt - InRAM
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Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen i. S. des § 2 Abs. 1 SGB IX i. V. m. § 19 SGB III, die sich einen (Wieder-)Einstieg ins Arbeitsleben erarbeiten wollen.
Die Teilnahme ist dabei unabhängig von bisher ausgeübten Berufen bzw. Tätigkeiten und vorhandenen Einschränkungen.
Unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen sowie beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen wird die individuelle Entwicklung neuer, beruflicher Perspektiven unterstützt.
Durch Theorie und Praxis wird fehlendes berufsfachliches Wissen für den angestrebten Berufsweg vermittelt und somit die Chancen einer Wiedereingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt erhöht.
Während der gesamten Maßnahmedauer steht den Teilnehmenden ein Team aus sozialpädagogischen und psychologischen Fachkräften sowie Lehrkräften und zur Seite.
Ziele und Inhalte
Das Ziel von InRAM ist es, die berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen und eine langfristige Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Hierfür bieten wir eine Kombination aus individueller Beratung, gemeinsamer Entwicklung neuer Perspektiven, fachtheoretischer Schulungen und Praktika als Instrumente der Orientierung, Erprobung, Einarbeitung und zur Erhöhung Integrationschancen an.
Praktikumszeiten werden individuell festgelegt. Sie dienen der realistischen Leistungseinschätzung und der Eignungsüberprüfung und können als erste Integrationschance genutzt werden. In den letzten Praktika stellen Sie Ihre Arbeitskraft bei potentiellen Arbeitgebern unter Beweis.
I. Vorbereitungsphase - max. 3 Monate
- Situationsanalyse (u.a. individuelle Feststellung Ausgangssituation und Selbsteinschätzung)
- Berufliche Orientierung
- Berufsfachliche Informationen, ggf. Betriebsbesichtigungen, Erarbeiten eines Bewerberprofils, EDV Schulungen
- Kurzzeitpraktika (Orientierungspraktika, Belastungspraktika)
II. Eingliederungsphase - max. 5 Monate
- Betriebliche Praktika
- Erprobungs- und Vertiefungspraktika
- Einarbeitungspraktika
Auswahl der Betriebe, Zeitplanung und Umsetzungsschritte werden im individuellen Förderplan festgelegt.
- Qualifizierung (ergänzende berufsspezifische und betriebsbezogene Qualifizierungen)
- Training und Auffrischung allgemeinbildender Kenntnisse
- Deutsch, Mathematik, EDV
- Reaktivierung berufsfachlicher Kenntnisse