Praxisnahe berufliche Orientierung für Schüler*innen mit Schwerbehinderung
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Auf der Grundlage der ESF-Plus -Schulförderrichtlinie führen wir im Rahmen des Projektes "Berufliche Orientierung-Praxiserfahrungen" für Thüringer allgemeinbildende Schulen, Förderzentren und Gymnasien die "Berufsfelderkundung und Berufsfelderprobung" durch.
„Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus“.
1. Ausgangslage in Thüringen
Jugendliche mit einer Schwerbehinderung stehen am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt immer noch vor erheblichen Schwierigkeiten. Ihre Zugangschancen zu einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind durch verschiedene Barrieren eingeschränkt.
Bisherige Thüringer Erfahrungen haben gezeigt, dass frühzeitige und individuelle Förderung der unterschiedlichen Potenziale im Rahmen der Beruflichen Orientierung die berufliche Integration der Schüler*innen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern kann.
Berufsorientierung für Schüler*innen mit Schwerbehinderung folgt den Vorgaben der 2013 in Kraft getretenen "Landesstrategie zur praxisnahen Berufsorientierung" (LSpBO)
So ist es ermöglicht, alle Schüler*innen in die Berufliche Orientierung einzubeziehen, individuell-passfähige nachschulische Anschlussmöglichkeiten zu erarbeiten und frühzeitig auch Alternativen zu einer späteren Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu erschließen.
Eine derart gestaltete Berufliche Orientierung für Thüringer Schüler*innen erhält damit einen individuellen Zuschnitt. Jede*r Schüler*innen wird in seiner Besonderheit wertgeschätzt und optimal zur Entfaltung seiner Potenziale gefördert und begleitet. Die Teilnahme an der Maßnahme steht grundsätzlich allen Schüler*innen der Zielgruppe offen
Hierfür gelten das individuelle Wunsch- und Wahlrecht und der Grundsatz der Selbstbestimmung. Ein besonderes Auswahlverfahren auf der Grundlage spezieller Zugangskriterien findet nicht statt.
2. Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich an Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen:
- geistige Entwicklung,
- körperliche und motorische Entwicklung,
- Hören und
- Sehen.
Sie lernen an einem Förderzentrum oder im Gemeinsamen Unterricht an einer Regel -, Gesamt- oder Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium. Im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung betrifft dies die Schüler*innen der Werkstufe.
Zu Beginn der Maßnahme müssen die Schüler*innen eine anerkannte Schwerbehinderung bzw. eine Gleichstellung im Rahmen der Sondervorschrift des § 68, Abs. 4 SGB IX für die Dauer der Maßnahme haben.