Deine Teilhabe - Deine Entscheidung! (Anderer Leistungsanbieter nach §60)
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Weitere Hinweise
Dein Vorteil:
Der Paragraph 60 fördert die Selbstbestimmung
und bietet dir mit vielen individuellen
Hilfen maximale Flexibilität in der Ausübung
einer beruflichen Tätigkeit.
Er eröffnet dir zahlreiche Möglichkeiten am
regulären Arbeitsmarkt teilzunehmen,
hilft Werkstattgrenzen zu überwinden.
So funktioniert‘s:
1. Das Eingangsverfahren (3 Monate)
Das Eingangsverfahren dient der beruflichen
Orientierung. Hier kannst du dich in einem Beruf
ausprobieren und schauen, ob er zu
dir passt.
2. Berufsbildungsbereich (2 Jahre)
Der Berufsbildungsbereich dient der Festigung
deines Berufswunsches. In dieser Zeit
lernst du vieles über deinen Wunschberuf und
machst ein Praktikum.
Teilnahmedauer und Ort:
• 27 Monate
• SBH Nordost GmbH,
Erfurtstraße 10, 07545 Gera
Gemeinsam stark für Teilhabe.
Teilnehmen können:
• Menschen, die aufgrund einer geistigen
oder psychischen Beeinträchtigung
gerade nicht arbeiten können.
• junge Menschen, die Schwierigkeiten mit
der Lernfähigkeit oder Leistungsfähigkeit
haben und/oder in der Kommunikation
mit anderen
• Menschen, die nicht in einer Werkstatt
für Menschen mit Behinderung arbeiten
möchten und sich für Berufsfelder in
den Bereichen „Hauswirtschaft“ oder
das „Büro“ interessieren
Bei uns stehst du im
Mittelpunkt! Maßnahme mit Zielsetzungen nach:
§ 57 SGB IX, durch andere Leistungsanbieter § 60 SGB IX