BeCo - Begleitendes Coaching für Bezieher*innen von Bürgergeld
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Durch ein bedarfsgerechtes Coaching ermöglichen wir den Teilnehmenden eine nachhaltige berufliche Eingliederung. Die beiden Module haben unterschiedliche Schwerpunktziele:
Modul 1: Berufliche Perspektiven finden § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III
Ziel ist die Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt und eine Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Einer (weiteren) Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit soll entgegengewirkt werden. Die Teilnehmer verfügen durch das Coaching über
- ein Bild ihrer Ressourcen und Kompetenzen sowie ihrer Lern-/ Entwicklungsperspektiven
- eine Vorstellung beruflicher Möglichkeiten (inkl. passender Qualifizierungsperspektiven)
- eine individuell passende Eingliederungsstrategie
- eine Bewerbungskompetenz zur selbstständigen Realisierung berufsbiografischer Entwürfe
- eine verbesserte lebenspraktische Kompetenz (z.B. Konsum, Gesundheit, Familienleben)
- eine erweiterte soziale Teilhabe.
Modul 2: Ausbildungs- und Arbeitsbegleitendes Coaching § 45 Abs. 1 Nr. 5 SGB III
Das übergeordnete Coaching-Ziel besteht hier in der Sicherung einer nachhaltigen Eingliederung in die betrieblichen Arbeits- und Sozialstrukturen. Das Coaching soll einen Beitrag dazu leisten, dass fachliche und überfachliche Kompetenzen der Teilnehmer im neuen Arbeitsumfeld zur Anwendung gebracht werden können. Folgende Zielperspektive sind in diesem Zusammenhang bedeutsam:
- Aufbau und Stabilisierung eines selbstbewussten Auftretens
- Sicherung einer gelingenden Kommunikation mit Kunden, Kollegen, Vorgesetzten
- Nutzung der persönlichen und fachlichen Ressourcen
- konstruktiver Umgang mit Fehlern, Kritik und Konflikten
- proaktive Nutzung der arbeitsplatzbezogenen Lernmöglichkeiten
- Stabilisierung der Reflexions- und Problemlösefähigkeit
- Stabilisierung der alltäglichen Lebensführung
- Erschließung von Netzwerken
- Erarbeitung von Qualifizierungsperspektiven
Zielgruppe
Das Coaching richtet sich an Personen aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III.
Hinsichtlich Alter, Beruf/ Berufsabschluss, Schulabschluss / Allgemeinbildung oder Sprachkenntnissen gibt es keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen.
Dauer der Maßnahme
Modul 1: max. 26 Wochen (104 UE), betrieblichen Erprobung (max. 160 Std.) innerhalb der Moduldauer möglich
Modul 2: max. 26 Wochen (104 UE)