Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Suche
Produktsuche
Bildungsort
Bildungsart
Betriebliches Bildungsmanagement
Internationale Bildung
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Programme und Projekte
Ausschreibungen
Virtuelles Lernen
Ausbildung und Umschulung
Berufsorientierung und Berufswahl
Beruflicher Aufstieg
Berufliche Weiterbildung
Sprache-Beruf-Integration
Coaching und Kompetenzfeststellung
Berufliche Rehabilitation
Akademische Bildung
Berufsfeld
Bau, Architektur, Vermessung
Elektro
Dienstleistung
Gesundheit
Wirtschaft, Verwaltung
Landwirtschaft, Natur, Umwelt
Medien
Technik, Technologiefelder
Soziales, Pädagogik
Verkehr, Logistik
Naturwissenschaften
Gesellschafts-, Geisteswissenschaften
Metall, Maschinenbau
Produktion, Fertigung
IT, Computer
Kunst, Kultur, Gestaltung
Zeitraum

Bildung gut finden

Weiterbildung für Kraftfahrer (m/w/d) gem. BKrFQG - Personenverkehr


Kurs: Weiterbildung für Kraftfahrer (m/w/d) gem. BKrFQG - Personenverkehr Zeitraum: Regelmäßiger Start
Kontakt: Marion Peuker-Franz Mail: marion.peuker-franz@sbh-west.de Fon: +49.251.97420919
Fax:

Als Berufskraftfahrer (m/w/d) im Personenverkehr sind Sie gem. § 5 BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet, Ihre durch die Grundqualifikation erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.

Die absolvierte Weiterbildung wird durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 der Europäischen Union auf dem Kartenführerschein nachgewiesen. Dieser Eintrag erfolgt durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde, sofern der Fahrer (m/w/d) durch Bescheinigung nachweist, dass er die erforderlichen Leistungen erbracht hat.

Die Anlage 1 der BKrFQV (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung) schreibt die Inhalte der Weiterbildung vor. Für Ihre 5 Module können Sie die Inhalte frei wählen. Der Schwerpunkt sollte jedoch in den Kenntnisbereichen 1 und 3 liegen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Inhalte der Weiterbildung neben den Schwerpunktthemen individuell auf Ihre Bedarfe abzustimmen. Zu beachten ist, dass aus jedem der drei nachfolgenden Kenntnisbereiche mindestens ein Modul absolviert werden muss:

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
1.1  Kinematische Kette
1.2 Technische Merkmale und Funktionsweise
1.3 Kraftstoffverbrauch
1.5 Sicherheit der Fahrgäste im Personenverkehr
1.6 Sicherheit der Ladung im Personenverkehr
 
2. Anwendung der Vorschriften
2.1  Sozialrechtliche Vorschriften
2.3 Rechtsvorschriften im Personenverkehr
 
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
3.1  Risiken vermeiden, Arbeitsschutz
3.2 Schleusung, illegale Einwanderung
3.3 Gesundheitsschutz
3.4 Stressbekämpfung
3.5 Einschätzung und Vermeidung von Notfällen
3.6 Image des Unternehmens - Personenverkehr
3.8 Wirtschaftliches Umfeld im Personenverkehr
 

In fünf Jahren müssen insgesamt 5 "Module“ absolviert werden. Hierbei ist es egal, ob man die Module (je 10 UE) auf einzelne Tage verteilt oder die 5 Module (50 UE) im Block an fünf aufeinanderfolgenden Tagen besucht.
 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Fahrer (m/w/d), die bereits eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation erworben haben und diese im Rahmen der Weiterbildung nach § 5 BKrFQG auffrischen müssen
  • Führerschein Klasse D1/D1E, D/DE
     

Die SBH West und die SBH Nordost sind anerkannte Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung gem. BKrFQG / BKrFQV.

Weitere Hinweise

Unterrichtsform: Präsenzunterricht