Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Suche
Produktsuche
Bildungsort
Bildungsart
Betriebliches Bildungsmanagement
Internationale Bildung
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Programme und Projekte
Ausschreibungen
Virtuelles Lernen
Ausbildung und Umschulung
Berufsorientierung und Berufswahl
Beruflicher Aufstieg
Berufliche Weiterbildung
Sprache-Beruf-Integration
Coaching und Kompetenzfeststellung
Berufliche Rehabilitation
Akademische Bildung
Berufsfeld
Bau, Architektur, Vermessung
Elektro
Dienstleistung
Gesundheit
Wirtschaft, Verwaltung
Landwirtschaft, Natur, Umwelt
Medien
Technik, Technologiefelder
Soziales, Pädagogik
Verkehr, Logistik
Naturwissenschaften
Gesellschafts-, Geisteswissenschaften
Metall, Maschinenbau
Produktion, Fertigung
IT, Computer
Kunst, Kultur, Gestaltung
Zeitraum

Bildung gut finden
Berufliche Rehabilitation

Deine Teilhabe – Deine Entscheidung! (§ 60 SGB IX)

Der Paragraph 60 SGB IX fördert die Selbstbestimmung und bietet dir mit vielen individuellen Hilfen maximale Flexibilität in der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Er eröffnet dir zahlreiche Möglichkeiten am regulären Arbeitsmarkt teilzunehmen, hilft Werkstattgrenzen zu überwinden.

Die Maßnahme Paragraph 60 SGB IX fördert mittels individueller Hilfen die Selbstbestimmung und Flexibilität von Menschen, die aufgrund von geistigen, psychischen, körperlichen oder kommunikativen Beeinträchtigungen in ihrer Leistungsfähigkeit oder bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt sind.

Sie hilft Werkstattgrenzen zu überwinden und eröffnet den Teilnehmenden neue Möglichkeiten am ersten Arbeitsmarkt.

So funktioniert es:

  • Das Eingangsverfahren (3 Monate): Das Eingangsverfahren dient der beruflichen Orientierung. Hier kannst du dich in einem Beruf ausprobieren und schauen, ob er zu dir passt.
     
  • Berufsbildungsbereich (2 Jahre): Berufliche Kenntnisvermittlung und Kompetenzaufbau mittels Praktikum in einem der folgenden Bereiche:

•    Farb- und Raumgestaltung
•    Lager und Logistik
•    Metall
•    Garten- und Landschaftsbau
•    Hauswirtschaft
•    Küche / Restaurant
•    Wirtschaft und Verwaltung
•    Verkauf / Einzelhandel

Zugangsvoraussetzungen:

Teilnahmeberechtigt sind Menschen, die wegen geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen nicht oder noch nicht (wieder) am ersten Arbeitsmarkt teilhaben können und folgende Voraussetzungen mitbringen:

•    Schulpflichterfüllung
•    ein positiver Bescheid über eine berufliche Rehabilitation
     (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) durch den zuständigen Kostenträger
•    Förderzusage EV/BBB
•    Kontaktaufnahme mit der Reha-Beratung zur Abklärung der Fördermöglichkeiten
      ist erfolgt

 

In Kooperation mit der

Datum Titel Ort zum Termin
19.07.2022 Deine Teilhabe - Deine Entscheidung! §60 SGB IX Freiheit wählen, Chancen gestalten Gera, Erfurtstraße 10 Mehr Info
§60 SGB IX Hannover, Tannenbergallee 4 Mehr Info
Für verfügbare Termine und Anmeldung klicken Sie bitte
auf Ihren nächstgelegenen Standort in der Karte