Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsrecht
Die Unternehmenskultur der SBH Nordost GmbH bekennt sich zu gegenseitigem Respekt, wertschätzendem Umgang mit Vielfalt und dazu, jeglicher Diskriminierung entschieden entgegenzutreten. Damit wollen wir ein Arbeitsumfeld gewährleisten, in dem sich alle Beschäftigten unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer sexuellen Identität, einer Behinderung, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion oder Weltanschauung sowie ihrer kulturellen und sozialen Herkunft voll entfalten können.
Die SBH Nordost GmbH hat eine zentrale Stelle eingerichtet, die für Bedrohungen, Belästigung oder Diskriminierung verantwortlich ist. Diese Aufgabe wird durch Herrn Andreas Broszio und Frau Mareike Dirks, wahrgenommen. Sie erreichen die Beschwerdestelle per E-Mail unter: antidiskriminierung@sbh-nordost.de
Wir werden Sie über mögliche Maßnahmen informieren und ihnen helfen, sollte eine solche Situation auftreten.
Wichtig bei einer Kontaktaufnahme ist, dass Sie zur Meldung von Diskriminierungen einige wichtige Fragen beantworten, die dazu beitragen, die Situation zu beschreiben und die notwendigen Informationen zu sammeln, um die Meldung zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
- Was ist passiert?
- Wann ist es passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wer waren die Beteiligten?
- Welche Art von Diskriminierung haben Sie erlebt?
- Haben Sie Zeugen für das Ereignis?
- Gab es frühere Vorfälle oder Belästigungen durch dieselbe Person oder Gruppe?
- Wie haben Sie auf das Ereignis reagiert?
- Haben Sie schon früher eine Meldung gemacht?
Alle Meldungen über diesen Kanal werden vertraulich behandelt und führen zu einer gründlichen Untersuchung, in die auch Vorgesetzte einbezogen werden. Daraus können auch disziplinarische Maßnahmen abgeleitet und durch die Vorgesetzten umgesetzt werden. Weiterhin werden wir im Sinne einer Folgeabschätzung diese Situationen gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort fortlaufend reflektieren.
Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten im Beschwerdeverfahren nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz finden Sie hier.