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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Uns, der SBH Nordost GmbH, ist der globale Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in den Lieferketten wichtig. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber der Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt durch unsere gesamte Lieferkette bewusst und bekennen uns ausdrücklich zu den im Jahr 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP). Die UN-Leitprinzipien haben teilweise Eingang in das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gefunden, das wir in unserem Geschäftsbereich vollumfänglich umsetzen, was wir auch von unseren Lieferanten erwarten.

Wir sind davon überzeugt, dass Transparenz in der Lieferkette hierzu wesentlich beitragen kann. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, ein Beschwerdeverfahren einzurichten, das allen unseren Mitarbeitenden, den Mitarbeitenden unserer Lieferanten und auch allen anderen betroffenen Personen und Interessenvertretungen zur Verfügung steht. Auf diese Weise können Verstöße gegen Menschenrechte, Vorschriften des Arbeitsschutzes, das Verbot von gewerkschaftlicher Tätigkeit, Ungleichbehandlungen, das Vorenthalten eines angemessenen Lohns, die Herbeiführung von Umweltschäden und weitere Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz barrierefrei gemeldet werden.

Die Verstöße bzw. Beschwerden können an die folgende E-Mail-Adresse menschenrechte@sbh-nordost.de gesendet werden. Ebenso können Sie (anonyme) Beschwerden postalisch an Menschenrechtsbeauftragte, SBH Nordost GmbH, Sokelantstrasse 5, 30165 Hannover senden.

Die an die angegebene E-Mail-Adresse gesandten E-Mails werden von unserem/unserer Menschenrechtsbeauftragten, Alexandra Götze, oder seiner/ihrer Vertretung, Andreas Broszio, entgegengenommen. Gleiches gilt für Briefe.

Den detaillierten Ablauf des Beschwerdeverfahrens mit den Regelfristen finden Sie hier.

Die für das Beschwerdemanagement zuständigen Personen gewährleisten unparteiisches Handeln, sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir haben alle technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt, die notwendig sind, um im Beschwerdeverfahren den Schutz der personenbezogenen Daten und die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers zu gewährleisten.

Der/die Menschenrechtsbeauftragte oder seine/ihre Vertretung leitet nach Prüfung des Inhalts die Meldung anonymisiert an die Geschäftsführung der SBH Nordost GmbH weiter.

Das Beschwerdeverfahren gewährleistet durch die vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers wirksamen Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund der Abgabe eines Hinweises.

Sofern uns Kontaktdaten vorliegen, erhalten die meldenden Personen eine Bestätigung über den Eingang des Hinweises. Gegebenenfalls erfolgt mit dem/der Meldenden eine weitere Kommunikation zur Aufklärung des gemeldeten Verstoßes. Hierfür ist es ebenfalls sinnvoll Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen.

Alle bei uns eingehenden Meldungen werden gewissenhaft bearbeitet und der/die Meldende über die Beilegung des Verstoßes bzw. die durchgeführten Abhilfemaßnahmen informiert.

Wir sehen das Beschwerdemanagement als wichtiges Instrument unseres menschenrechts- und umweltbezogenen Risikomanagements an. Deshalb nehmen wir jede Meldung ernst und werden jede Meldung sorgfältig prüfen und geeignete Maßnahmen für die Lösung des gemeldeten Verstoßes einleiten.

Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten im Beschwerdeverfahren nach §§ 8, 9 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz finden Sie hier.