Hinweisgeberschutzgesetz
Durch das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) können sich natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen wenden und diese Verstöße unter dem in diesem Gesetz vorgegebenen Schutz melden oder offenlegen. Ziel des HinSchG ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Dazu gehört auch der bestmögliche Schutz ihrer Identität.
Alle Informationen zum Hinweisgebersystem des SBH-Stiftungsverbundes erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.sbh-stiftungsverbund.de/